
Ein eigenständiges Rechtsgebiet für das Vertragsrecht gibt es nicht. Der Begriff Vertragsrecht steht vielmehr für das umfangreiche Sachgebiet der Vertragsgestaltung in allen Gebieten der Zusammenarbeit mehrerer Parteien. Von einem Vertragsabschluß spricht man, wenn die Willenserklärungen der Vertragspartner übereinstimmen und ein Vertragsangebot vorbehaltlos und im zeitlichen Rahmen angenommen wird.
Für Verträge muß keine Form vereinbart werden, denn sie können grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden. Ausnahmen sind im Gesetz geregelt, wie z.B. die notarielle Beurkundung. Verträge werden hauptsächlich aus praktischen Gründen schriftlich abgeschlossen und dienen als Beweisfunktion.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und die darin enthaltenen Klauseln nicht eingehalten, kommt es zu Leistungsstörungen bzw. Pflichtverletzungen mit je nach Vertrag unterschiedlichen Folgen, wie z.B. Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Vertragliche Schuldverhältnisse sind ein sehr umfangreiches Gebiet, dass man nur schwer mit wenigen Sätzen wiedergeben kann. Es geht oft um Kaufpreisforderungen, respektive Leistungsforderungen, Mängel, Verzug, Schadensersatz, etc. Ein kleiner Auszug aus dem Vertragsrecht:
• Arbeitsvertragsrecht (v.a. Arbeits-, Ausbildungs- und Tarifverträge)
• Dienstvertragsrecht im Allgemeinen (wie z.B. die Beauftragung
eines Anwalts)
• Kaufvertragsrecht
• Gesellschaftsvertragsrecht
• Mietvertragsrecht
• Werkvertragsrecht
Schwerpunkte unserer Kanzlei:
Vertragsgestaltung die sich auszeichnet durch
» klare Struktur
» präzise Formulierung
» Widerspruchsfreiheit
» Abstimmung von Recht und Steuerrecht
» Ausarbeitung der Vertragsbedingungen ((Vertragslaufzeit,
Kündigungsmodalitäten, Haftungsbeschränkungen,
Rücktrittsrechte u.v.m.
Vertragsverhandlungen zwischen mehreren Parteien
» Abwicklung beim Scheitern von Verträgen