Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Steuerrechtsverhältnis ergeben. Ein einheitliches Steuergesetzbuch gibt es nicht. Für jede einzelne Steuer sind eigene Gesetze erlassen, daneben existieren noch Rahmenvorschriften, die für eine Mehrzahl von Steuern oder für das gesamte Steuersystem bindend sind. In Art. 105 des Grundgesetzes ist die Steuergesetzgebungskompetenz, die Steuervertrags- und die Steuerverwaltungshoheit als Teil der Finanzhoheit geregelt, 

Das internationale Steuerrecht regelt alle grenzüberschreitenden Sachverhalte. Darunter fallen das Außensteuerrecht, Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, und völkerrechtliche Verträge.

Das supranationale Steuerrecht regelt alle Sachverhalte (Verordnungen, Richtlinien) der EG. Darunter fallen z.B. die Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer)

Schwerpunkte unserer Kanzlei:

» Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
» Steuerbescheidsprüfungen
» Einkommenssteuer
» Unternehmenssteuern (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
» Erstellung von Verträgen unter Beachtung der steuerlichen Folgen
» Begleitung von Steuerprüfungen
» Steuerstrafrecht
» Vorbereitung und Begleitung zu Bankgesprächen
» Lohn- und Finanzbuchhaltung

Aufgrund des äußerst komplexen deutschen Steuerrechts arbeiten wir in allen Fragen des Steuerrechts unmittelbar mit einer namhaften Steuerberatungskanzlei zusammen. Dies garantiert Ihnen die ineinander greifende und kompetente Beratung aus einer Hand.