
Das Handelsrecht ist kein vollständig eigenes Recht, sondern ein vom bürgerlichen Recht abgegrenzter Teil des Privatrechts, der die Rechtssätze über den Handelsverkehr regelt. Das Handelsrecht ist vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in zahlreichen Nebengesetzen wie Wechselgesetz, Scheckgesetz, gewerblicher Rechtsschutz, Versicherungsrecht (das VVG ist das Gesetz des Versicherungsrechts, welches handelsrechtliche Vorschriften beinhaltet) enthalten.
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute, da das Handelsrecht die Summe der privatrechtlichen Normen ist, die auf gewerblich tätige Unternehmen anzuwenden sind. Die §§ 1-6 HGB bestimmen dabei wer Kaufmann ist. Ist nicht mindestens ein Kaufmann an dem Rechtsgeschäft beteiligt, ist das Handelsrecht nicht anwendbar. Zusätzlich können diverse Handelsbräuche in die Thematik noch hineinfließen.
Schwerpunkte unserer Kanzlei:
» Umfangreiche Beratung zu Haftungsrisiken
» Vermeidung bzw. Einbeziehung des Handelsrechts