Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Es umfasst dabei den umfangreichen Themenkomplex rund um alle Gesellschaftsformen:

• die Kapitalgesellschaften: v.a. AG, GmbH, KGaA
• die Personengesellschaften: GbR, OHG , KG

Die Kapitalgesellschaften sind eine Sondergruppe der Körperschaften, deren Grundtyp der rechtsfähige Verein ist. Diese wiederum sind das Gegenstück zu den Personengesellschaften (Grundtyp ist die GbR.) Die Handelsgesellschaften (OHG, KG) sind eine Untergruppe der Personengesellschaften.

Das Gesellschaftsrecht gibt gesetzübergreifend (v.a. BGB, HGB, GmbHG und AktG) Antwort zu Fragen für jede Gesellschaftsform in Sachen: Entstehung, Rechtsfähigkeit, Haftung im Innen- und Außenverhältnis, Geschäftsführung, Vertretung, Änderung und Beendigung.

Schwerpunkte unserer Kanzlei:

» Gesellschaftsformen
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» Umwandlung von Gesellschaften
» Haftungsfragen
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» Unternehmenskauf
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