Baurecht

Öffentliches und privates Baurecht
Im Bereich des Baurechts werden alle Beziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Staat einerseits, sowie dem Bauherrn und allen am Bau beteiligten Parteien andererseits geregelt. Aufgrund der hohen Werte ist auch hier eine Abstimmung mit dem Steuerrecht und dem Erbrecht notwendig und sinnvoll.

Schwerpunkte unserer Kanzlei:

» Klärung von Fragen, die beim Immobilienkauf auftreten
» Beantragung und Begleitung von Baugenehmigungen und ggf.
   weiterer staatlich vorgeschriebener Genehmigungen
» Bauverträge nach BGB und VOB
» Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
» Kalkulationen und Verhandlungen für Finanzierungen
» Insolvenzstreitigkeiten seitens Bauträgern oder Architekten
» Gebäudemängelstreitigkeiten
» Erbschaft einer Immobilie