
Unter das Arbeitsrecht fallen alle Gesetze und Bestimmungen, die das
Thema Arbeit umfassen. Es regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren Zusammenschlüsse zu Gewerkschaften,
Betriebsräten, sowie das Arbeitsschutzgesetz.
Diese Themenbereiche splitten sich in:
Individualarbeitsrecht
Es regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
(Arbeitsvertragsrecht). Daraus ergeben sich Teilgebiete, die sich mit
den Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
befassen, das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages oder die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses reglementieren.
In der Praxis geht es weniger um den Abschluss von Arbeitsverträgen.
Abgesehen von Verträgen für Führungskräfte gibt es in den meisten
Unternehmen Einheitsarbeitsverträge, bei denen wenig Spielraum ist.
Die anwaltliche Arbeit im Vorfeld besteht dabei im Regelfall aus einer
Inhaltskontrolle und Anpassung an Gesetzesänderungen. Spannend wird es in der Regel erst, wenn das Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund gestört wird und die einzelnen Vertragsklauseln bedeutsam werden .
Ansonsten sind vor allem Arbeitnehmer–Schutzvorschriften interessant. Allen voran das KSchG (Kündigungsschutzgesetz), aber auch das MuSchG (Mutterschutz), das BUrlG (vorallem wenn um Urlaubsabgeltung gestritten wird), TzBfG (Anspruch auf Teilzeitarbeit und Befristungen), sowie seit 2006 auch das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ,das die Diskriminierung behandelt.
Kollektivarbeitsrecht
Mit dem Begriff des kollektiven Arbeitsrechts bezeichnet man das Recht der Koalitionen, ihre Verträge und Auseinandersetzungen, sowie das Recht der Betriebsverfassung und der Beteiligung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganisationen. Es beschäftigt sich mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und denTarifverträgen. Es regelt also alle Beziehungen zwischen Arbeitgeber und der Gesamtheit der Arbeitnehmer, bzw. zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Teilgebiete daraus sind:
• Tarifvertragsrecht
• Arbeitskampfrecht
• Betriebsverfassungsrecht
• Mitwirkungsschutzrecht
• Schlichtungsrecht
Schwerpunkte unserer Kanzlei:
» Arbeitsvertragsgestaltung, Arbeitsvertragsänderungen;
» Kündigungsschutz
» Schutzvorschriften
» Mutterschutz
» Betriebsverfassungsrecht